Das kleine Bändchen hat es in sich. Auf etwas mehr als 100 Seiten bringt Mathias Rohe, Islamwissenschaftler, Professor für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht sowie zeitweise Richter an einem Oberlandesgericht, eine Einführung in das Islamische Recht.
Sein¹ umfangreicheres Werk Das Islamische Recht. Geschichte und Gegenwart liegt bereits in der 3. Auflage² vor. Rohe schöpft also aus dem Vollen und widersteht gleichwohl der Versuchung, die Darstellung mit zu vielen Details zu überfrachten. Warum wählt er nicht als Titel „Einführung in die Scharia“? Weil die Scharia die Gesamtheit der islamischen Normenlehre ist, vor allem mit Vorschriften zur religiösen Praxis, z.B. Gebet und Pilgerfahrt, auf die Rohe nicht eingeht (weder hier noch im umfangreicheren Werk). Was darzustellen bleibt, zeigt bereits ein Blick auf die Gliederung: Scharia und Recht, die Grundlagen, Quellen und Methoden, das klassische Recht vor allem das auch im Koran geregelte Familien- und Erbrecht, das Vertragsrecht, das (drakonische) Strafrecht, das Staatsrecht und das Verhältnis zu Nicht-Muslimen.
Die gesamte zweite Hälfte des Buchs ist dann den Reformen und Reformbestrebungen seit dem 19. Jahrhundert sowie der ganz praktischen Frage gewidmet, ob und wieweit Islamisches Recht in der Bundesrepublik angewendet werden kann, etwa im Fall einer nach Islamischen Recht geschlossen Ehe. Rohe lässt keine Zweifel, dass er das Islamische Recht für reformbedürftig und zugleich reformfähig hält. Er spricht die Defizite bei den Menschenrechten, vor allem der Rechte der Frauen und der Religionsfreiheit deutlich und konkret an. Zu den Reformen weist Rohe wiederholt darauf hin, dass die Anregungen nicht nur aus dem Westen kamen, sondern auch aus einer Rechtstradition innerhalb des Islam selbst.
Während er mit Wertungen bei der Darstellung des Rechts im ersten Teil sehr zurückhaltend ist, merkt man im zweiten Teil deutlich, auf welcher Seite sein Herz schlägt. Kritik wird gleichwohl mit einer gewissen Zurückhaltung und nie provozierend geäußert; er will aufbauen. Als Gesamteindruck bleibt, und das ist wohl Absicht, der eines komplexen und sehr bewegten Rechts. Aus Rohes Darstellung wird klar, dass die Islamische Gesellschaft sich in einer epochalen Auseinandersetzung vor allem mit dem Gedankengut des Westens – den Menschenrechten, dem säkularen Staat – befindet, dass sie gleichzeitig eine Erneuerung aus sich selbst heraus sucht. Mehr kann man von einer Einführung nicht erwarten! Gibt es etwas zu beanstanden? – m. E. nichts Erwähnenswertes.
Dr. Johannes Wolff-Diepenbrock*, Richter am Bundesfinanzhof i.R.
*Der Autor ist Mitglied unserer Gesellschaft.
Mathias Rohe: Das islamische Recht. Eine Einführung, C.H.Beck München 2013, 128 Seiten, Paperback, ISBN 978.3.406.64662.1, 8.95 € (D), 9.20 € (A), 13.50 sFr, eBook 7.99 € (D).
¹Rohe lehrt an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ausführliche Informationen über ihn finden Sie auf der Website dieser Universität hier. Der Wissenschaftler hat in der deutschen „islamkritischen“ Szene einige Kontroversen hervorgerufen; siehe dazu Wikipedia.
²Mathias Rohe: Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage, C.H.Beck München 2011, XX, 612 Seiten, Gebunden, ISBN 978-3-406-57955-4, 39,95 €.